Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der CreativZwo GmbH & Co. KG

§1 ALLGEMEINES

§1 ALLGEMEINES

1.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Tätigkeiten, Leistungen und Produkte, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfen der CreativZwo GmbH & Co. KG, im Folgenden nur noch CreativZwo genannt, erbracht werden.

1.2 Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB. Diese AGB ersetzen alle vorherigen Vertragsbedingungen von CreativZwo. Hiervon abweichende Vereinbarungen und entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für CreativZwo nur bindend, wenn sie durch die Geschäftsführung von ­CreativZwo schriftlich bestätigt wurden. Die Regelungen der vorliegenden AGB treten ausschließlich dann zurück, wenn CreativZwo mit ihren Kunden einzel vertraglich entgegenstehende Vereinbarungen getroffen hat.

1.2 CreativZwo behält sich vor, diese AGB von Zeit zu Zeit zu ändern, soweit dies erforderlich angemessen ist. Diese AGB werden als Druckversion, sowie elektronisch unter www.creativzwo.com/agb durch CreativZwo zur Verfügung gestellt. Die aktuelle elektronische Version ist bei Abweichungen vorrangig.

§2 VERWENDUNG, URHEBERNUTZUNGS- UND EIGENTUMSRECHT

§2 VERWENDUNG, URHEBERNUTZUNGS- UND EIGENTUMSRECHT

2.1 Jegliche, auch teilweise Verwendung von CreativZwo mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (auch Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung von CreativZwo. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form sowie für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von CreativZwo zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung von ­CreativZwo zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen.

2.2 Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von CreativZwo im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten, Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u.Ä.), sind geistiges Eigentum der Werbeagentur und verbleiben bei CreativZwo. Die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziff.9 gehen nur dann auf den Auftraggeber über, wenn dieser die Rechte von CreativZwo durch eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erworben hat.

§3 ANGEBOT, LEISTUNGSUMFANG, ABWICKLUNG VON AUFTRÄGEN

§3 ANGEBOT, LEISTUNGSUMFANG, ABWICKLUNG VON AUFTRÄGEN

3.1 Die Angebote von CreativZwo erfolgen, soweit sich aus ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und unverbindlich.

3.2 Ein Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst zustande, wenn ­CreativZwo die Bestellung schriftlich durch Erteilung einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung annimmt.

3.3 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluß aktuellen Produkt- / Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und / oder nachträgliche Veränderungen der Produkt- / Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform.

3.4 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe von CreativZwo, wenn dies ausdrücklich (schriftlich) vereinbart ist.

3.5 Von CreativZwo zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild-, Strich oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von der Agentur bestätigt?worden ist.

§4 AUFTRAGSERTEILUNG AN DRITTE, RABATTE

§4 AUFTRAGSERTEILUNG AN DRITTE, RABATTE

4.1 CreativZwo ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

4.2 Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung ­CreativZwo vertragsgemäß mitgewirkt hat, erfolgen im Namen sowie auf Rechnung des Auftraggebers. Es steht CreativZwo frei die Aufträge an Dritte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zur erteilen. In diesen Fällen werden die Kosten dem Auftraggeber weiterberechnet.

4.3 Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet CreativZwo nicht. ­CreativZwo verpflichtet sich allerdings, dem Auftraggeber im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Werbeträger abzutreten.

§5 PREISE UND PREISBERECHNUNGEN

§5 PREISE UND PREISBERECHNUNGEN

5.1 Die Preise von CreativZwo verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls nicht ausdrücklich vorher anders schriftlich vereinbart. Mit der Erstellung einer neuen Preisliste verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit.

5.2 Für An- und Abfahrten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§6 LIEFERUNG, LIEFERFRISTEN UND TERMINE

§6 LIEFERUNG, LIEFERFRISTEN UND TERMINE

6.1 Von CreativZwo angegebene Liefertermine sind grundsätzlich keine Fixtermine. Sie werden von CreativZwo jedoch nach Möglichkeit eingehalten. Die in schriftlichen Anfragen von Kunden genannten Fixtermine sind für CreativZwo nur dann als solche verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Ansonsten sind die von uns genannten Fertigstellungstermine unverbindlich. Dies gilt insbesondere bei witterungsbedingten Außenaufträgen.

6.2 Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor alle vom Auftraggeber zu schaffenden Leistungsvoraussetzungen vorliegen, insbesondere nicht bevor der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen / Pflichtenheften) ordnungsgemäß erfüllt hat sowie vor Eingang einer Zahlung, welche vereinbarungsgemäß vor Auslieferung fällig ist und die Termine von CreativZwo schriftlich bestätigt worden sind.

6.3 Leistungsstörungen die auf Lieferschwierigkeiten der Lieferfirmen von CreativZwo beruhen, vertritt CreativZwo den Kunden gegenüber nicht, unabhängig davon auf welchen Gründen diese beruhen. Den Auftraggebern entstehen hierdurch keine Rechte gegen CreativZwo.

6.4 Die Lieferverpflichtungen von CreativZwo sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von CreativZwo gegenüber dem Auftraggeber mitgeteilt wurde, dass dies zur Versendung bereit stehen oder die Arbeiten ausgeführt wurden.

§7 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG

§7 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG

7.1 Vereinbarte Preise sind Netto Preise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt.

7.2 Rechnungen von CreativZwo sind gemäß der auf den Rechnungen vermerkten Zahlungsfristen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

7.3 Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber von CreativZwo die entstandenen Kosten im vollen Umfang zu ersetzen. Wurde vom Auftraggeber eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser, CreativZwo jede Änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen.

7.4 Bei länger andauernden Projekten behält CreativZwo sich die Erstellung von Teilrechnungen vor; mit diesen sollen die bisher erbrachten Leistungen abgegrenzt werden.

7.5 CreativZwo behält sich bei Dauerschuldverhältnissen eine Änderung der Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden.

7.6 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von CreativZwo sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

7.7 Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von CreativZwo, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird i.S.d. §321 BGB ist CreativZwo berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.

7.8 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht berührt.

7.9 Überschreitet der Auftragswert 2.000,00 Euro, behält sich CreativZwo die Festlegung einer Anzahlung bis zu 33% des Auftragswertes bzw. den Nachweis einer Banksicherheit / Bürgschaft vor. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen erfolgt nicht.

§8 EIGENTUMSVORBEHALT

§8 EIGENTUMSVORBEHALT

8.1 CreativZwo behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.

8.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist CreativZwo zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur restlosen Herausgabe verpflichtet.

§9 STORNIERUNGSKOSTEN

§9 STORNIERUNGSKOSTEN

9.1 Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann CreativZwo unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§10 NUTZUNGSRECHTE

§10 NUTZUNGSRECHTE

10.1 CreativZwo wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffende Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt ­CreativZwo ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der Zustimmung von CreativZwo.

10.2 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Absprachen bei ­CreativZwo.

10.3 Die Übertragung der Nutzungsrechte vom Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CreativZwo.

§11 IMPRESSUM UND REFERENZOBJEKTE

§11 IMPRESSUM UND REFERENZOBJEKTE

11.1 CreativZwo kann grundsätzlich auf den Vertragserzeugnissen des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann dem nur schriftlich widersprechen, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.

11.2 Der Auftraggeber stimmt zu, dass sämtliche Arbeiten von CreativZwo im Rahmen der Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit (ganz oder in Teilen) als Referenzobjekte verwendet werden dürfen.

§12 RECHTE DES AUFTRAGGEBERS BEI MÄNGELN

§12 RECHTE DES AUFTRAGGEBERS BEI MÄNGELN

12.1 Die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln richten sich ausschließlich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

12.2 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass von ihm zur Verfügung gestellte Muster, Modelle, Zeichnungen und sonstige Informationen geeignet und maßgenau sind, mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen sowie nicht gegen Schutzrechte Dritter verstoßen. Trifft dies nicht zu, hat der Kunde CreativZwo den hierdurch verursachten Mehraufwand zu erstatten. Für Schäden und Mängel, welche auf falschen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen, übernimmt CreativZwo keine Haftung.

12.3 Von CreativZwo gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.

12.4 Bei der Übergabe eines Fahrzeuges an CreativZwo ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, das Fahrzeug auf Schäden, Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen. Für das Abhandenkommen privater Gegenstände haftet CreativZwo nicht. Offensichtliche Mängel und Fehler sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Übergabe zu melden. Sonst verfallen die Gewährleistungsansprüche.

12.5 Nur unerhebliche Abweichungen von der geschuldeten Beschaffenheit, insbesondere handelsübliche Mengen- und Qualitätstoleranzen, stellen keinen Sachmangel dar. CreativZwo übernimmt keine Haftung dafür, dass die Werbemaßnahme die vom Auftraggeber gewünschte Wirkung auf das Zielpublikum entfaltet.

12.6 Bei begründeten, ordnungsgemäß und rechtzeitig gerügten Sachmängeln, deren Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, leistet CreativZwo nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache gegen Rückgewähr des mangelhaften Liefergegenstandes. Die Gewährleistungsansprüche der Kunden werden auf das Recht der Nachbesserung festgelegt. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung kann ein Preisnachlass vereinbart werden.

12.7 Die Kostenregelung des § 476a BGB findet keine Anwendung, d. h. CreativZwo trägt nicht die Wegkosten oder sonstige Aufwendungen zur Nachbesserung.

12.8 Nachbesserungen durch Dritte ohne unsere Zustimmung führen zum Erlöschen unserer Haftung.

12.9 Farbabweichungen der hergestellten Produkte sind Drucker- und Materialbedingt möglich und sind keine Mängelrüge.

12.10 Sollte ein Mangel bei einer Fahrzeugbeklebung auf das Missachten eines der folgenden Punkte zurückzuführen sein verliert der Auftraggeber alle Gewährleistungsansprüche bei CreativZwo:

  • Die Folie ist erst nach 2 – 4 Wochen Waschanlagenfest.
  • Ca. 2 Wochen nach Bekleben sollte das Auto nicht mit Hochdruck gereinigt werden.
  • Die auf dem Fahrzeug verklebte Folie sollte nicht mit ätzenden Reinigungsmitteln gehandelt werden, sondern lediglich mit zertifizierten und ausdrücklich ausgeschriebenen „Folienreinigern“.
  • Das Fahrzeug sollte 2 Wochen vor Beklebung weder mit Polituren oder Wachsen behandelt werden. Die Klebkraft der Folie wird dadurch beeinträchtigt.

Auf die Verarbeitung wird eine Garantie von zwei Jahren gewährleistet, auf die Folie, je nach Hersteller bis zu fünf Jahren. Die Folie ist nicht mit einer Lackierung gleichzusetzen, Überlappungen sind nicht auszuschließen. Das Fahrzeug sollte gereinigt und ohne Wachsrückstände angeliefert werden. Sollte dies nicht der Fall sein behält sich CreativZwo vor gesonderte Reinigungsarbeiten in Rechnung zu stellen.

12.11 Bei der Fahrzeugvollverklebung besteht keine Garantie seitens ­CreativZwo für nachstehende Fälle:

  • Schäden und Einwirkung durch höhere Gewalt.
  • Beschädigung oder Mängel, die auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.
  • Folgeschäden durch unsachgemäße Pflege und Pflegeprodukte.
  • Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung.
  • Eventuelle Lackschäden nach Entfernung der Folie bei nachlackierten Autos.

12.12 Ansprüche auf Minderung, Wandlung, Schadensersatz, Verdienstausfälle und Nebenkosten bestehen nicht.

§13 HAFTUNG, SCHADENERSATZ

§13 HAFTUNG, SCHADENERSATZ

13.1 Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht etwas anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers jedweder Art, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, (im Folgenden insgesamt „Schadensersatzansprüche“) ausgeschlossen. CreativZwo haftet deshalb insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

13.2 Die Haftungsfreizeichnung gemäß Abs. 1 gilt nicht für Schäden - aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen, von CreativZwo zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, - für welche CreativZwo nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend haften oder- die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch CreativZwo oder deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

13.3 Die Haftungsfreizeichnung gilt weiterhin nicht für Schäden, die auf einer mindestens fahrlässigen, von CreativZwo zu vertretenden Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht beruhen, sofern durch die Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. Eine solche Gefährdung liegt im Falle von Mängeln nur bei erheblichen Mängeln und frühestens dann vor, wenn CreativZwo die Nacherfüllung verweigert, diese fehlschlägt oder unzumutbar?ist. Bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht ist die Haftung von ­CreativZwo auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

13.4 Soweit die Haftung von CreativZwo ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CreativZwo.

13.5 In allen Fällen der Haftung von CreativZwo wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach durch die Leistung der Betriebshaftpflichtversicherung von CreativZwo begrenzt.

13.6 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund von Wartungs-, Umstrukturierung- oder sonstigen Arbeiten an technischen Einrichtungen, der Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder nicht verfügbar sein kann. ­CreativZwo ist, soweit möglich, bemüht, kann dies aber nicht zusichern, derartige Leistungseinschränkungen in dem Zeitpunkt durchzuführen, in dem aufgrund von Erfahrungswerten die Leistung regelmäßig nicht stark in Anspruch genommen wird.

13.7 Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat die Agentur von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

§14 GEHEIMHALTUNG, VERSCHWIEGENHEIT, DATENSCHUTZ

§14 GEHEIMHALTUNG, VERSCHWIEGENHEIT, DATENSCHUTZ

14.1 CreativZwo verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäftsoder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie - soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

§15 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

§15 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

15.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz von CreativZwo, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

15.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

§16 SONSTIGE BESTIMMUNGEN

§16 SONSTIGE BESTIMMUNGEN

16.1 Alle Verträge von CreativZwo unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

16.2 Jede abweichende Vereinbarung ist schriftlich festzulegen.

16.3 E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Verschlüsselung oder Signatur der Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.?

16.4 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung von CreativZwo gestattet.

§17 Salvatorische Klausel

§17 Salvatorische Klausel

17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder zukünftig werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesen Fällen tritt an deren Stelle ohne Weiters eine solche Bedingung, die dem jeweiligen Zweck am nächsten kommt.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF)

Stand 01.10.2015

CreativZwo GmbH & Co. KG
Ferdinand-Porsche-Straße 13
60386 Frankfurt am Main